Lernen auf Distanz an der EKS

I. Grundsätzliche Überlegungen

Die Erich Kästner Schule unterrichtet SuS der Klassen 5-10 sowohl im Bildungsgang Hauptschule als auch im Förderschwerpunkt Lernen. Beide Bildungsgänge erfordern im höchsten Maße individualisierte Lehrpläne, die Auswirkung auf die Gestaltung und Ausprägung des Distanzunterrichts haben.

Die sozioökonomischen Voraussetzungen der SuS bzw. Elternhäuser der SuS sind in vielen Fällen prekär. Ein Großteil der Elternhäuser bezieht Transferleistungen aus öffentlichen Mitteln; im Schuljahr 20/21 sind dies 85%. Dies führt dazu, dass nur wenige SuS über die verlässliche Ausstattung mit digitalem Endgerät, Drucker und freiem Netzzugang verfügen und Lernorte im häuslichen Umfeld nicht immer optimal gestaltet sind.

Die höchst heterogenen Lernvoraussetzungen sowie die häufig fehlende oder unzulängliche Ausstattung mit digitalen Endgeräten im häuslichen Umfeld führen zwingend zu individualisierten Überlegungen hinsichtlich der Gestaltung des Lernens auf Distanz.

Zudem ist im Folgenden zwischen kurzzeitigen Regelungen zum Distanzunterricht bei Erkrankung oder Quarantäne sowie langfristigem Distanzunterricht aufgrund einer durch das Ministerium angeordneten längerfristigen oder teilweisen Schulschließung zu unterscheiden. Die Vereinbarungen zum Distanzunterricht unterliegen grundsätzlich der zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG vom 2. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 975)

II. Unterricht auf Distanz

Der Unterricht auf Distanz ist in jeglicher Form verpflichtend für SuS. Er unterliegt der Leistungsbeurteilung. Eine Nichtteilnahme gilt als Fernbleiben vom Unterricht, bzw. als nicht erbrachte Leistung. Die Lehrkräfte sind angehalten, die SuS dabei zu unterstützen, aktiv am Unterricht auf Distanz teil zu nehmen.

1. Kontakthaltung

Die Lehrkräfte der SuS halten – unabhängig davon, ob es sich um eine kurzzeitige oder langfristige Schließung der Schule handelt - regelmäßigen Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern. Im Idealfall soll dies über Telefon, E-Mail, Videokonferenz oder Messenger täglich geschehen. Für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte muss die Lehrkraft der Schule eine Möglichkeit der verlässlichen Kommunikation sicherstellen und diese deutlich kommunizieren.

Die für den Distanzunterricht zuständige Lehrkraft organisiert die Zeitfenster für die häusliche Arbeit der SuS. Im Idealfall sind diese deckungsgleich mit dem individuellen Unterrichtsplan.

Zudem richtet die Lehrkraft für ihre SuS bei einer langfristigen Schulschließung eine wöchentliche „Sprechzeit“ ein. Diese dient zur Kontaktpflege und zum allgemeinen Austausch. Die Einrichtung dieser Sprechzeit läuft zwingend in Rücksprache mit der Schulleitung und kann nur unter Wahrung der allgemein gültigen Hygienebestimmungen erfolgen. Die Teilnahme an den Gesprächen ist für SuS zwingend. Ausnahmen können nur nach Rücksprache mit der Klassenleitung, respektive Schulleitung erfolgen.

Sollten SuS über diese Kontaktangebote dennoch nicht erreichbar sein, werden Maßnahmen im Sinne einer aufsuchenden Sozialarbeit ergriffen. Die zuständige Lehrkraft informiert eine Schulsozialarbeiterin der Schule über die bis dahin ergriffenen Maßnahmen. Diese wiederum sucht die SuS dann zeitnah im Rahmen eines Hausbesuches auf und informiert abschließend die Lehrkraft über das Ergebnis.

2. Formen des Distanzunterrichts

Der Distanzunterricht soll sowohl analog als auch digital erfolgen. Die Gewichtung nach analogen und digitalen Inhalten richtet sich nach den individuellen Lernvoraussetzungen und der digitalen Ausstattung der jeweiligen SuS. Grundsätzlich entspricht die inhaltliche Gestaltung der Lerninhalte den schulinternen Curricula der Schule.

a. Analoger Distanzunterricht in Form von Wochenplänen

Für den analogen Teil erstellen die Lehrkräfte Wochenpläne, die die Unterrichtsfächer im Präsenzunterricht abbilden und sowohl Wiederholungen als auch weiterführenden Stoff beinhalten. Die Wochenpläne werden in kopierter Form ausgegeben. Für eine kurze Schließung von bis zu einer Schulwoche hält die Lehrkraft immer einen aktualisierten Wochenplan vor. Dieser ist gemäß den schulischen Vereinbarungen zum Vertretungsunterricht im Lehrerzimmer zu hinterlegen und wird im Bedarfsfall ausgeteilt.

Eine Ergänzung dieser Form ist die Bearbeitung von Unterrichtsstoff in Schulbüchern und sonstigen Arbeitsmaterialien. Der Wochenplan ist zu einem durch die Lehrkraft festgelegten Zeitpunkt vorzulegen und wird kontrolliert. Die Rückgabe und Ausgabe der analogen Wochenpläne erfolgt persönlich im Einzelkontakt, insoweit die hygienischen Voraussetzungen und Vorgaben erfüllt werden. In Einzelfällen wird das Material auch per Post versendet oder persönlich übergeben.

b. Digitaler Distanzunterricht

Die digitale Form des Unterrichts richtet sich nach der Ausstattung der Schule. In Zukunft werden digitale Endgeräte für SuS im Bedarfsfall ausgegeben. Die Regularien hierfür müssen in Absprache mit der Kommune noch entwickelt werden.

Für den digitalen Unterricht sind die Strukturen von

• Logineo LMS (Moodle) z.B. für die Erstellung von digitalen Wochenplänen in Form von padlets,

• die AntonApp und

• Antolin zu nutzen.

Entsprechende Zugänge werden jedem Kollegen, jeder Kollegin zugänglich gemacht. Die inhaltliche Gestaltung des digitalen Unterrichts liegt methodisch und didaktisch in der Verantwortung der Lehrkraft. Die Lehrkraft entscheidet zudem über die zeitlichen Modalitäten zur Abgabe von digital erbrachten Leistungen. Diese sind für die SuS bindend. Die Durchführung von Videokonferenzen soll, auch zur Kontakthaltung, regelmäßig erfolgen.

  Für die Durchführung von Videokonferenzen gelten folgende Verhaltensregeln:

• Es dürfen keine Audio- oder Videomitschnitte während Videokonferenzen oder Telefonaten gemacht werden (keine Screenshots, Fotos, Videos etc.).

• Verhalten bei Videokonferenzen:

• Bei Videokonferenzen gelten die gleichen Regeln wie im Unterricht im Klassenraum. Man ist aufmerksam und hört zu. Außerdem gehören folgende Regeln dazu:

o Es wird in keinen Chats nebenher geschrieben.

o Der Hintergrund wird nicht während der Konferenz geändert, sondern nur vor der Videokonferenz.

o Man schließt keine anderen Teilnehmer aus der Konferenz aus oder schaltet diese stumm.

o Der Toilettengang sollte nur in Notfällen während einer Konferenz stattfinden.

o Gegessen wird nur in Pausen; trinken ist in Ordnung, solange es niemanden stört.

o Man stört grundsätzlich niemanden in der Konferenz, z.B. durch lautes Lachen, Grimassen schneiden oder anderes Verhalten.

o Man erscheint pünktlich zu den Videokonferenzen. Das bedeutet auch, dass man bereits vor der Konferenz seine Technik testet.

o Sowohl in der Konferenz als auch in der Gruppenarbeit soll regelmäßig mitgearbeitet werden.

• Ablauf der Videokonferenzen:

o Die Kamera sollte während der gesamten Videokonferenz eingeschaltet bleiben.

o Der Ton wird zu Beginn der Konferenz von jedem Schüler / jeder Schülerin auf stumm gestellt, damit man den Lehrer / die Lehrerin versteht.

3. Leistungsbeurteilung

Eine Leistungsbeurteilung kann im Distanzunterricht durch eine schriftliche Leistung, eine mündliche Prüfung im Einzelkontakt via Video oder eine andere Form der Leistung geschehen, die nicht in schriftlicher Form als Klassenarbeit erfolgt. Grundsätzlich fließt die Teilnahme am Distanzunterricht und die in diesem Rahmen erbrachten Leistungen in die Notengebung ein. In der Gewichtung von Leistungen gelten die Bestimmungen der Schule zu den Kriterien der Leistungsbeurteilung.

4. Sonderpädagogische Förderung

Alle Angebote des Distanzlernens werden auf Grundlage der individuellen Förderpläne erstellt und berücksichtigen dabei, analog zum Präsenzunterricht, Kriterien der qualitativen und quantitativen Differenzierung. Darüber hinaus wird vor allem bei den digitalen Angeboten sichergestellt, dass die Angebote umfassend eingeführt und erklärt wurden und dass Hilfsangebote wie z.B. die Sprechzeiten der Lehrkräfte genutzt werden, falls Unsicherheiten bestehen.